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AGB – Allgemeine Mietbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter betreffend Fotoboxen, Audio-Gästebücher sowie Pic2Gether (digitale Event-Galerie) einschließlich sämtlichen Zubehörs, Verbrauchsmaterialien und Online-Diensten.

Bestimmungen, die ausdrücklich als „nur Fotobox“, „nur Audio-Gästebuch“ oder „nur Pic2Gether“ gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich für das jeweils genannte System.

Diese Mietbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Die Mietbedingungen werden dem Mieter vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot bzw. der Rechnung übermittelt, sodass dieser vor Vertragsabschluss Kenntnis von deren Inhalt nehmen kann.

Mit Annahme des Angebots sowie vollständiger Bezahlung der Rechnung kommt ein verbindlicher Mietvertrag auf Grundlage dieser Mietbedingungen zustande.

Der Vermieter dokumentiert die Übergabe und den Aufbau des Mietobjekts am Veranstaltungsort. Die Dokumentation kann insbesondere durch Fotografien, elektronische Aufzeichnungen oder sonstige geeignete Nachweise erfolgen.

Eine gesonderte Unterzeichnung vor Ort ist für die Wirksamkeit des bereits zustande gekommenen Mietvertrages nicht erforderlich.

§3 Vertragsgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter das im Angebot angeführte Mietobjekt samt Zubehör für die vereinbarte Mietdauer.

Dies kann insbesondere umfassen:

  • Fotobox einschließlich Zubehör, Drucksystem und vereinbarter Verbrauchsmaterialien
  • Audio-Gästebuch
  • Pic2Gether (digitale Event-Galerie)

 

Alle Komponenten befinden sich bei Übergabe in funktionsfähigem, betriebsbereitem und sauberem Zustand.

Nur Pic2Gether:

Sofern Pic2Gether Bestandteil des gebuchten Pakets ist, stellt der Vermieter dem Mieter eine digitale Galerie zur Verfügung, über die Veranstaltungsgäste Fotos über mobile Endgeräte in eine gemeinsame Online-Galerie hochladen können (z. B. mittels QR-Code oder Direktlink).

Der Vermieter stellt hierfür die technische Plattform sowie den Zugang zur Galerie für den vereinbarten Nutzungszeitraum bereit. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der hochgeladenen Inhalte besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§4 Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus den vereinbarten Liefer- und Abholzeiten.

Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist und die Voraussetzungen für Aufbau, Betrieb und Abholung des Mietobjekts vorliegen.

Ist eine Lieferung, ein Aufbau oder eine Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten (insbesondere Wartezeiten, erneute Anfahrt, zusätzlichen Personalaufwand oder zusätzliche Miettage) zu verrechnen.

Liefer-, Aufbau- und Abholzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, Straßensperren, Unfällen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters begründen keinen Mangel der Mietleistung, sofern die vertragsgemäße Nutzung des Mietobjekts nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§5 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Paket.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Buchungen, deren Veranstaltungsbeginn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss liegt, ist der gesamte Mietpreis spätestens am Tag vor der Veranstaltung vollständig zu entrichten.

Der Termin gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgt dies nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist.

Eine Nichtnutzung des Mietobjekts oder einzelner Leistungen aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahn-, Inkasso- und sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderliche Kosten verrechnet werden.

§6 Anforderungen an den Veranstaltungsort

Der Mieter ist für die Eignung des Veranstaltungsortes verantwortlich und stellt insbesondere sicher:

  • unmittelbare Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug oder organisierte Tragehilfe (bei Tragehilfe ist der Vermieter vorab zu verständigen)
  • ungehinderter Zugang zum vorgesehenen Standort während Aufbau und Abholung
  • sämtliche für Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abholung erforderlichen Zutritts-, Zufahrts- oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitzustellen
  • ebener und stabiler Untergrund
  • geschützter Standort im Innenbereich ohne Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen
  • eine geeignete und funktionsfähige Stromversorgung in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts
  • kein Standortwechsel des Mietobjekts nach erfolgtem Aufbau ohne Zustimmung des Vermieters
  • Zustimmung der Location bzw. sonstiger Dritter
  • Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften

 

Nur Fotobox:
Für eine optimale Bildqualität ist ein Aufstellungsort mit möglichst gleichmäßigen und störungsfreien Lichtverhältnissen zu wählen. Direkte Sonneneinstrahlung, Blitzlichter, bewegte Lichteffekte, farbwechselnde Beleuchtung sowie sonstige starke oder wechselnde Lichtquellen im unmittelbaren Bereich der Fotobox sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Für die Bereitstellung der mitgelieferten Requisiten stellt der Mieter einen geeigneten Tisch oder eine vergleichbare Ablagefläche in unmittelbarer Nähe der Fotobox zur Verfügung.

Kann aufgrund fehlender oder ungeeigneter Ablageflächen keine ordnungsgemäße Bereitstellung der Requisiten erfolgen, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Sofern ein Hintergrundsystem gebucht wurde, stellt der Mieter sicher, dass am vorgesehenen Aufstellungsort eine freie Raumhöhe von mindestens 2,5 Metern sowie ausreichend Platz für den ordnungsgemäßen Aufbau vorhanden sind.

Kann das Hintergrundsystem aufgrund unzureichender Raumhöhe, Platzverhältnisse oder sonstiger örtlicher Gegebenheiten nicht aufgebaut werden, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.

Nur Pic2Gether:
Für die Nutzung der Upload-Funktion ist eine funktionierende Internetverbindung (Mobilfunk oder WLAN) erforderlich.

Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Netzqualität, Netzverfügbarkeit oder die technische Ausstattung des Veranstaltungsortes.

Beeinträchtigungen, Einschränkungen oder Funktionsstörungen, die auf ungeeignete Bedingungen am Veranstaltungsort zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Mietleistung dar.

§7 Übergabe, Betrieb und Funktionsprüfung

Der Vermieter richtet das Mietobjekt am Veranstaltungsort ein und führt eine Funktionsprüfung durch.

Sofern der Mieter oder eine von ihm benannte Kontaktperson bei der Übergabe anwesend ist, erfolgt eine kurze Einweisung in die Bedienung des Mietobjekts. Ist bei Aufbau keine solche Person anwesend, kann die Einweisung durch mitgelieferte Bedienhinweise oder durch vom Vermieter bereitgestellte elektronische Informationen erfolgen.

Der Vermieter ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Aufbau, die Funktionsprüfung sowie den Zustand des Mietobjekts bei Übergabe durch Fotografien oder andere geeignete Dokumentationsmittel festzuhalten.

Ist der Mieter bei der Übergabe nicht persönlich anwesend, gilt die Bereitstellung des betriebsbereiten Mietobjekts am vereinbarten Standort als ordnungsgemäße Übergabe.

Erkennbare Mängel sind vom Mieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

Nur Fotobox:
Der Vermieter richtet die Kamera-, Blitz- und Belichtungseinstellungen der Fotobox anhand der zum Zeitpunkt des Aufbaus vorhandenen Licht-, Hintergrund- und Umgebungsverhältnisse bestmöglich ein.

Sofern der Mieter einen eigenen Hintergrund, Dekorationen, Beleuchtungselemente oder sonstige auf die Bildqualität einwirkende Einrichtungen bereitstellt, sind diese vor Beginn des Aufbaus der Fotobox vollständig aufgebaut und am endgültigen Standort zu positionieren.

Veränderungen der Lichtverhältnisse, Hintergründe, Dekorationen, Beleuchtung oder sonstiger Umgebungsbedingungen nach Abschluss des Aufbaus stellen keinen Mangel der Mietleistung dar, soweit diese die Bildqualität beeinträchtigen können.

Eine nachträgliche Anpassung der Kamera-, Blitz- oder Belichtungseinstellungen durch den Vermieter erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und soweit dies organisatorisch möglich ist. Hierauf besteht kein Anspruch des Mieters.

§8 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Angaben über das vom Vermieter bereitgestellte Onlineformular spätestens am Vortag der Veranstaltung vollständig zu übermitteln.

Die Übermittlung gilt als erfolgt, wenn das Onlineformular erfolgreich abgesendet wurde und dem Mieter eine entsprechende Bestätigung auf der Webseite angezeigt wird.

Werden die erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt und ist dadurch die vertragsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Storno- und Rücktrittsbedingungen gemäß §12 entsprechend.

Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für Betrieb, Aufsicht und Schutz des Mietobjekts.

Der Mieter stellt sicher, dass während Aufbau, Veranstaltung und Abholung ein Ansprechpartner erreichbar ist, der Entscheidungen im Zusammenhang mit Aufstellung, Betrieb oder Abholung des Mietobjekts treffen kann.

Der Mieter stellt sicher, dass eine unsachgemäße Nutzung, insbesondere durch unbeaufsichtigte Kinder oder stark alkoholisierte Personen, verhindert wird.

Untersagt ist insbesondere:

  • Weitergabe oder Untervermietung an Dritte
  • technische oder bauliche Veränderungen
  • Manipulation von Software oder Seriennummern
  • Platzieren von Flüssigkeiten oder Gegenständen auf oder im Mietobjekt

 

Nach Veranstaltungsende ist das Mietobjekt durch den Mieter oder eine von ihm beauftragte Person ordnungsgemäß außer Betrieb zu nehmen. Hierzu gehört insbesondere das Ausschalten des Systems sowie das Trennen der Stromversorgung entsprechend der Einweisung des Vermieters.

Bis zur Abholung ist das Mietobjekt vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Nur Fotobox:

Verbrauchsmaterialien (insbesondere Druckmedien und Farbbänder) dürfen ausschließlich gemäß der Einweisung des Vermieters verwendet oder gewechselt werden.

Zusätzlich bereitgestellte, nicht verwendete Verbrauchsmaterialien verbleiben im Eigentum des Vermieters und sind bei Abholung vollständig zurückzugeben.

Wird ein zusätzlich bereitgestelltes Verbrauchsmaterial nicht benötigt, darf dessen Originalverpackung nicht geöffnet werden. Geöffnete Verbrauchsmaterialien gelten als verwendet.

Fehlende, geöffnete oder nicht zurückgegebene Verbrauchsmaterialien können dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert oder Listenpreis des Herstellers in Rechnung gestellt werden.

Schäden, Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch einen unsachgemäßen Umgang mit Verbrauchsmaterialien verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

§9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Mietobjekt, die während der Mietdauer durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Personen aus seinem Einflussbereich schuldhaft verursacht werden.

Dies umfasst insbesondere Beschädigungen, Verschmutzungen, fehlende Teile, Verlust oder Diebstahl.

Das Mietobjekt ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht versichert. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen.

Bei erheblicher Beschädigung, Gefährdung oder unsachgemäßer Nutzung des Mietobjekts ist der Vermieter berechtigt, dieses vorzeitig außer Betrieb zu nehmen oder abzubauen. Der Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis bleibt hiervon unberührt.

§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtentgelts.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht insbesondere bei:

  • Stromausfall oder ungeeigneter Stromversorgung
  • vorzeitiger, unbeabsichtigter oder unbefugter Unterbrechung der Stromversorgung durch den Mieter, Veranstaltungsgäste, Personal der Veranstaltungsstätte oder sonstige Dritte
  • Mobilfunk-, WLAN- oder Internetproblemen
  • unsachgemäßer Bedienung durch den Mieter, Gäste oder sonstige Dritte
  • höherer Gewalt
  • sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters

 

Nur Fotobox:

Keine Haftung besteht für Beeinträchtigungen der Bildqualität, die auf Lichtverhältnisse, Sonneneinstrahlung, Dekorationen, Beleuchtung oder sonstige Umgebungsbedingungen am Veranstaltungsort zurückzuführen sind.

Nur Pic2Gether:

Keine Haftung besteht für nicht erfolgte Uploads aufgrund fehlender oder unzureichender Internetverbindung, Mobilfunkstörungen oder technischer Einschränkungen auf Endgeräten der Gäste.

§11 Bildmaterial, Ausdrucke und Rechte

Für sämtliche über das Mietobjekt erstellten, gespeicherten, bereitgestellten oder hochgeladenen Bild-, Audio- und Mediendateien gilt:

Trotz sorgfältiger technischer Betreuung und Datensicherung kann ein vollständiger Schutz vor Datenverlust nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für den Verlust einzelner oder sämtlicher Bild-, Audio- oder Mediendateien ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruht.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mietobjekts sowie die Erstellung, Speicherung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Inhalten

  • keine Rechte Dritter verletzt,
  • keine rechtswidrigen Inhalte umfasst und
  • die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen wahrt.

 

Der Vermieter übernimmt keine inhaltliche Kontrolle der erstellten, gespeicherten oder hochgeladenen Inhalte.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Speicherung, Veröffentlichung oder Verbreitung solcher Inhalte entstehen.

Stellt der Vermieter fest oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass über das Mietobjekt erstellte, gespeicherte oder hochgeladene Inhalte rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder die Persönlichkeitsrechte anderer Personen in schwerwiegender Weise beeinträchtigen, ist der Vermieter berechtigt, Inhalte zu löschen, deren Bereitstellung einzustellen, einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren oder das betroffene System aus der Ferne ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen.

Eine vorherige Benachrichtigung des Mieters ist in dringenden Fällen nicht erforderlich.

Ansprüche des Mieters aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen nicht, sofern der Vermieter nach pflichtgemäßem Ermessen von einem entsprechenden Verstoß ausgehen durfte.

Nur Fotobox:
Ausdrucke erfolgen gemäß gebuchtem Paket. Bei Buchung einer Druck-Flatrate ist die Anzahl der während der Veranstaltung erstellbaren Ausdrucke auf maximal das Doppelte der im gebuchten Paket enthaltenen Druckmenge begrenzt. Nach Erreichen dieser Grenze können keine weiteren Ausdrucke erstellt werden.

Die Erstellung, Speicherung und Bereitstellung digitaler Bilddateien erfolgt ausschließlich im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der Bilddateien besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

Nur Pic2Gether:
Die in die Galerie hochgeladenen Inhalte werden von Veranstaltungsgästen bereitgestellt.

Der Vermieter stellt hierfür die technische Plattform für den vereinbarten Nutzungszeitraum zur Verfügung. Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der hochgeladenen Inhalte besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

§12 Storno- und Rücktrittsbedingungen

Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende pauschale Entschädigungen:

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
  • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
  • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Kann das Mietobjekt aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden technischen Totalausfalls nicht bereitgestellt oder während der Veranstaltung nicht mehr genutzt werden, wird der Mietpreis im angemessenen Verhältnis zur tatsächlich erbrachten Leistung rückerstattet. Konnte die Leistung überhaupt nicht erbracht werden, erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Mietpreises.

Bei höherer Gewalt bemühen sich beide Parteien um die Vereinbarung eines Ersatztermins. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Referenznutzung

Der Vermieter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung sowie das eingesetzte Mietobjekt ausschließlich in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden. Eine Veröffentlichung identifizierbarer Personen erfolgt nicht.

Fotos des Mietobjekts, des Aufbaus oder des Veranstaltungsortes dürfen zu Referenz- und Werbezwecken verwendet werden, sofern hierauf keine Personen identifizierbar sind und keine berechtigten Interessen des Mieters oder des Veranstaltungsortes entgegenstehen.

Die Nennung des Veranstaltungsortes, des Unternehmensnamens oder sonstiger Rückschlüsse auf den Mieter erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters bzw. des Veranstaltungsortes.

§14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Soweit für die Bereitstellung einzelner Leistungen (insbesondere Online-Galerien, Cloud-Speicher oder technische Plattformen) externe Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich im erforderlichen Umfang.

Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters.

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

§15 Widerrufsrecht (Verbraucher)

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach den geltenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen zu.

Der Mieter verlangt ausdrücklich, dass der Vermieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt.

Dem Mieter ist bekannt, dass bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist das Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig erlöschen kann.

§16 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt gegenüber Unternehmern das sachlich zuständige Gericht in Villach als vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.