Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter betreffend Fotobox, Audio-Gästebuch sowie Pic2Gether (digitale Event-Galerie) einschließlich sämtlichen Zubehörs und Online-Diensten.
Bestimmungen, die ausdrücklich als „nur Fotobox“, „nur Audio-Gästebuch“ oder „nur Pic2Gether“ gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich für das jeweilige System.
Diese Mietbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.
§2 Zustandekommen des Vertrages
Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
Die Mietbedingungen werden dem Mieter vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot bzw. der Rechnung übermittelt, sodass dieser bereits vor Zahlung Kenntnis vom Inhalt des späteren Mietvertrages erhält.
Mit Annahme des Angebots sowie vollständiger Bezahlung der Rechnung kommt ein verbindlicher Mietvertrag auf Grundlage dieser Mietbedingungen zustande.
Vor Ort wird der Mietvertrag in schriftlicher Form unterzeichnet. Dieser bestätigt den bereits zustande gekommenen Vertrag und ergänzt ihn um Übergabedaten sowie individuelle Vertragsdetails, ohne einen neuen Vertrag zu begründen.
§3 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter das im Angebot angeführte Mietobjekt samt Zubehör für die vereinbarte Mietdauer.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Fotobox einschließlich Zubehör und Drucksystem
- Audio-Gästebuch
- Pic2Gether (digitale Event-Galerie)
Alle Komponenten befinden sich bei Übergabe in funktionsfähigem, betriebsbereitem und sauberem Zustand.
Nur Pic2Gether:
Sofern Pic2Gether Bestandteil des gebuchten Pakets ist, stellt der Vermieter dem Mieter eine digitale Galerie zur Verfügung, über die Veranstaltungsgäste Fotos über mobile Endgeräte in eine gemeinsame Online-Galerie hochladen können (z. B. mittels QR-Code oder Direktlink).
Der Vermieter stellt hierfür die technische Plattform sowie den Zugang zur Galerie für den vereinbarten Nutzungszeitraum bereit.
Ein Anspruch auf dauerhafte Speicherung der hochgeladenen Inhalte besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
§4 Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus den vereinbarten Liefer- und Abholzeiten.
Der Mieter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zu diesen Zeiten zugänglich ist.
Ist eine Lieferung oder Abholung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten (z.B. Wartezeit, erneute Anfahrt, zusätzlicher Miettag) zu verrechnen.
§5 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach dem gebuchten Paket laut Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Termin gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
Eine Nichtnutzung der Mietgegenstände aus Gründen im Einflussbereich des Mieters begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
§6 Anforderungen an den Veranstaltungsort
Der Mieter ist für die Eignung des Veranstaltungsortes verantwortlich und stellt insbesondere sicher:
- unmittelbare Erreichbarkeit oder organisierte Tragehilfe
- ebener und stabiler Untergrund
- geschützter Standort ohne Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen
- eigener Stromanschluss in unmittelbarer Nähe
- kein Standortwechsel während der Veranstaltung
- Zustimmung der Location bzw. Drittanbieter
- Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften
Nur Fotobox:
Störungsfreie Lichtverhältnisse sowie Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung sind sicherzustellen.
Nur Pic2Gether:
Für die Nutzung der Upload-Funktion ist eine funktionierende Internetverbindung (Mobilfunk oder WLAN) erforderlich.
Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Netzqualität oder Netzverfügbarkeit am Veranstaltungsort.
Beeinträchtigungen aufgrund ungeeigneter Bedingungen stellen keinen Mangel dar.
§7 Übergabe, Betrieb und Funktionsprüfung
Der Vermieter richtet das Mietobjekt vor Ort ein und führt eine Funktionsprüfung durch. Der Mieter überprüft das System vor Veranstaltungsbeginn und meldet erkennbare Mängel unverzüglich.
Nur Fotobox:
Veränderungen der Lichtverhältnisse während der Veranstaltung stellen keinen Mangel dar.
§8 Pflichten des Mieters
Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für Betrieb, Aufsicht und Schutz des Mietobjekts.
Der Mieter stellt sicher, dass eine unsachgemäße Nutzung, insbesondere durch unbeaufsichtigte Kinder oder stark alkoholisierte Personen, verhindert wird.
Untersagt ist insbesondere:
- Weitergabe oder Untervermietung an Dritte
- technische oder bauliche Veränderungen
- Manipulation von Software oder Seriennummern
- Platzieren von Flüssigkeiten oder Gegenständen auf dem Gerät
Nur Fotobox:
Bei Druckpaketen erfolgt eine Einweisung zum Papierwechsel.
§9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere Beschädigungen, Verschmutzungen, fehlende Teile oder Diebstahl.
Das Mietobjekt ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht versichert. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Bei erheblicher Beschädigung ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt vorzeitig abzubauen; der Mietpreis bleibt dennoch geschuldet.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf das vereinbarte Gesamtentgelt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere bei:
- Stromausfall oder ungeeigneter Stromversorgung
- Mobilfunk- oder Internetproblemen
- unsachgemäßer Bedienung durch Gäste
- höherer Gewalt
Nur Fotobox:
Keine Haftung bei Veränderung der Lichtverhältnisse.
Nur Pic2Gether:
Keine Haftung für nicht erfolgte Uploads aufgrund fehlender Internetverbindung oder technischer Einschränkungen auf Endgeräten der Gäste.
§11 Bildmaterial, Ausdrucke und Rechte
Nur Fotobox:
Ausdrucke erfolgen gemäß gebuchtem Paket.
Nur Pic2Gether:
Die in die Galerie hochgeladenen Inhalte werden von Veranstaltungsgästen bereitgestellt.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle hochgeladenen Inhalte:
- keine Rechte Dritter verletzen
- keine rechtswidrigen Inhalte enthalten
- die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen wahren
Der Vermieter übernimmt keine inhaltliche Kontrolle der hochgeladenen Bilder.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Veröffentlichung der hochgeladenen Inhalte entstehen.
§12 Storno- und Rücktrittsbedingungen
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende pauschale Entschädigungen:
- bis 8 Wochen vor Event: 10 %
- bis 6 Wochen: 20 %
- bis 4 Wochen: 30 %
- bis 2 Wochen: 50 %
- innerhalb der letzten 2 Wochen: 100 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei technischem Totalausfall wird der Mietpreis vollständig rückerstattet.
Bei höherer Gewalt bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
§13 Referenznutzung
Der Vermieter ist berechtigt, die Veranstaltung ausschließlich anonymisiert als Referenz zu verwenden. Eine Veröffentlichung identifizierbarer Personen erfolgt nicht.
§14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten.
§15 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbraucher können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Der Mieter verlangt ausdrücklich, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Bei vollständig erbrachter Leistung kann das Widerrufsrecht gemäß §18 FAGG vorzeitig erlöschen.
§16 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Für Unternehmer gilt Villach als Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
