Der Mieter ist für die Eignung des Veranstaltungsortes verantwortlich und stellt insbesondere sicher:
- unmittelbare Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug oder organisierte Tragehilfe (bei Tragehilfe ist der Vermieter vorab zu verständigen)
- ungehinderter Zugang zum vorgesehenen Standort während Aufbau und Abholung
- sämtliche für Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abholung erforderlichen Zutritts-, Zufahrts- oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitzustellen
- ebener und stabiler Untergrund
- geschützter Standort im Innenbereich ohne Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen
- eine geeignete und funktionsfähige Stromversorgung in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts
- kein Standortwechsel des Mietobjekts nach erfolgtem Aufbau ohne Zustimmung des Vermieters
- Zustimmung der Location bzw. sonstiger Dritter
- Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften
Nur Fotobox:
Für eine optimale Bildqualität ist ein Aufstellungsort mit möglichst gleichmäßigen und störungsfreien Lichtverhältnissen zu wählen. Direkte Sonneneinstrahlung, Blitzlichter, bewegte Lichteffekte, farbwechselnde Beleuchtung sowie sonstige starke oder wechselnde Lichtquellen im unmittelbaren Bereich der Fotobox sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der Bereich hinter den zu fotografierenden Personen ist möglichst frei von spiegelnden oder stark reflektierenden Flächen und Gegenständen zu halten. Insbesondere sind Spiegel, Glasflächen, verglaste Bilder, stark reflektierende Dekorationen oder vergleichbare Gegenstände zu vermeiden bzw. nach Möglichkeit abzudecken oder so zu positionieren, dass keine störenden Reflexionen oder Blitzlichtspiegelungen entstehen.
Für die Bereitstellung der mitgelieferten Requisiten stellt der Mieter einen geeigneten Tisch oder eine vergleichbare Ablagefläche in unmittelbarer Nähe der Fotobox zur Verfügung.
Kann aufgrund fehlender oder ungeeigneter Ablageflächen keine ordnungsgemäße Bereitstellung der Requisiten erfolgen, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.
Sofern ein Hintergrundsystem gebucht wurde, stellt der Mieter sicher, dass am vorgesehenen Aufstellungsort eine freie Raumhöhe von mindestens 2,5 Metern sowie ausreichend Platz für den ordnungsgemäßen Aufbau vorhanden sind.
Kann das Hintergrundsystem aufgrund unzureichender Raumhöhe, Platzverhältnisse oder sonstiger örtlicher Gegebenheiten nicht aufgebaut werden, stellt dies keinen Mangel der Mietleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Preisnachlässe.
Nur Audio-Gästebuch:
Für eine bestmögliche Aufnahme- und Sprachqualität ist das Audio-Gästebuch an einem möglichst ruhigen Standort mit geringen Umgebungs- und Hintergrundgeräuschen aufzustellen. Insbesondere ist eine unmittelbare Nähe zu Lautsprechern, Musikanlagen, Tanzflächen oder sonstigen starken Geräuschquellen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der Mieter stellt sicher, dass für das Audio-Gästebuch ein geeigneter Aufstellungsort zur Verfügung steht. Hintergrundgeräusche und die akustischen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes können die Verständlichkeit und Qualität der Audioaufnahmen beeinträchtigen.
Nur Event-Galerie (Pic2Gether):
Für die Nutzung der Upload-Funktion ist eine funktionierende Internetverbindung (Mobilfunk oder WLAN) erforderlich.
Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Netzqualität, Netzverfügbarkeit oder die technische Ausstattung des Veranstaltungsortes.
Beeinträchtigungen, Einschränkungen oder Funktionsstörungen, die auf ungeeignete Bedingungen am Veranstaltungsort zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel der Mietleistung dar.
Tritthilfe für Kinder:
Sofern eine Tritthilfe (Stockerl) für Kinder bereitgestellt wird, dient diese ausschließlich dazu, Kindern eine geeignete Positionierung vor der Fotobox und damit eine möglichst mittige Darstellung auf den Aufnahmen zu ermöglichen.
Die Benutzung der Tritthilfe erfolgt ausschließlich unter Aufsicht und Verantwortung einer volljährigen Aufsichtsperson. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tritthilfe bestimmungsgemäß verwendet und ausschließlich auf einem ebenen, festen und rutschfesten Untergrund aufgestellt wird.
Kinder dürfen die Tritthilfe nicht unbeaufsichtigt benutzen. Insbesondere ist das Spielen, Springen, Schaukeln oder eine sonstige zweckwidrige Verwendung der Tritthilfe untersagt.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, die anwesenden Gäste bzw. Aufsichtspersonen erforderlichenfalls auf diese Nutzungsbedingungen hinzuweisen.